Hinweisgeberschutzsystem
1. Was ist das Hinweisgeberschutzsystem?
Das Hinweisgeberschutzsystem der Spedition Klaus Bernhard Sackmann GmbH ist integraler Bestandteil unseres Engagements für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Richtlinien und des Verhaltens-kodexes. Unser Ziel ist es, potenzielles Fehlverhalten von eigenen Mitarbeitern oder Geschäftspartnern zu erfahren und zu unterbinden. Dabei garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene, die zur Aufklärung beitragen.
2. Zu welchen Themen kann ich eine Meldung einreichen?
Es ist möglich, Hinweise oder seriöse Verdachtsfälle bezüglich geltenden Rechts (beispielsweise Straftaten) oder interner Vorschriften (Richtlinien oder Verhaltensgrundsätze) der Spedition Klaus Bernhard Sackmann GmbH zu melden. Ebenso sollen Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltthemen bei Vertragslieferanten gemeldet werden. Beispiele hierfür sind:
- Korruptionsdelikte wie Bestechung/Bestechlichkeit
- Missbrauch vertraulicher Informationen
- Diebstähle
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzung, Nötigung oder Misshandlung
3. Wer ist berechtigt sich zu melden?
Insbesondere sollen sich unsere Mitarbeiter sicher fühlen, Verstöße und Verdachtsmomente zu melden. Zusätzlich steht das Hinweisgeberschutzsystem auch Kunden, Lieferanten, Besucher sowie Geschäftspartnern offen.
4. Welchen Inhalt sollte eine Meldung aufweisen?
Um eine angemessene Bearbeitung und Untersuchung Ihrer Meldung zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass die Informationen so präzise wie möglich sind. Es wäre hilfreich, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Als Hinweisgeber sollten Sie darauf achten, dass Ihre Beschreibungen auch von Personen ohne Fachkenntnisse nachvollzogen werden können. Es wäre unterstützend, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen würden.
5. An wen kann ich mich richten?
Hinweisgeber können sich an den Hinweisgeber-Beauftragten und dessen Stellvertretung wenden.
Beauftragter Hinweisgeberschutzsystem:
Patricia Meri-Libota, Personalwesen
Stellvertretender Beauftragter
Hinweisgeberschutzsystem:
Robert Christ, Kaufmännische Leitung | IT
Kontakt:
Per E-Mail: hinweisgeber@sackmann-spedition.de
Per Telefon: +49 (0) 152 563 259 16
6. Kann ich mich als Mitarbeiter auch an Vorgesetzte wenden?
Auf jeden Fall! Wir fördern eine offene und respektvolle Unternehmens- und Fehlerkultur, in der es gestattet und sogar erwünscht ist, Regelabweichungen transparent zu kommunizieren.
7. Können mir durch die Nutzung des Hinweisgebersystems Nachteile entstehen?
Hinweisgeber, die in gutem Glauben ein vermutetes Fehlverhalten melden, werden keinerlei Benachteiligung oder Sanktionierung erfahren, selbst wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Eine absichtliche Diskriminierung oder Verunglimpfung aufgrund der Abgabe einer Meldung oder eines Hinweises wird als Verstoß gegen unsere Verhaltensgrundsätze betrachtet.
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Meldungen über Fehlverhalten in gutem Glauben abgegeben werden, da falsche Anschuldigungen, beispielsweise aus persönlicher Unzufriedenheit mit einer anderen Person, nicht toleriert werden. Falsche Anschuldigungen werden als schwerwiegender Verstoß betrachtet. Böswillige oder bewusste Falschanschuldigungen können zu Konsequenzen für die meldende Person führen.
8. Wie kann ich eine Meldung übermitteln?
Sie können eine Meldung per E-Mail übermitteln oder telefonisch (siehe Punkt 5). Auf Wunsch kann auch eine persönliche Besprechung arrangiert werden. Anonyme Hinweise werden ebenfalls bearbeitet, jedoch bitten wir Sie zu beachten, dass wir Sie in diesem Fall nicht über den weiteren Verlauf informieren können.
9. Was geschieht nach Einreichung der Meldung?
Hinweisgeber erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung per Hinweis (E-Mail oder Anruf). Die eingegangenen Hinweise werden vertraulich, fachkundig und sorgfältig geprüft und bearbeitet. Innerhalb von höchstens drei Monaten erhalten die Hinweisgeber eine Rückmeldung über den aktuellen Stand und die ergriffenen Maßnahmen.
10. Wie erfolgt die genaue Aufarbeitung?
Die Aufarbeitung geschieht in regelmäßiger Abstimmung mit dem jeweiligen Hinweisgeber. Vor allem Informationen, die Rückschlüsse auf die meldende Person zulassen könnten, werden nicht ohne vorherige Rücksprache und Zustimmung weitergegeben.
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Stand: 11. Dezember 2023